Für den zwischen folgenden Parteien abgeschlossenen Mietvertrag:
Kymove Rentals SL, Carrer Cervantes, 7, 07458 Can Picafort, Balearische Inseln (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) gelten die folgenden Bedingungen:
125 ccm Roller
2.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die zeitweise Vermietung des reservierten Fahrzeugs und/oder dessen Zubehörs.
2.2 Alle Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Kraftstoffkosten sind nicht enthalten.
2.3 Eine Kaution in Höhe von 200 € ist vor Fahrzeugübergabe per Kreditkarte (VISA/Mastercard) oder in bar zu hinterlegen.
2.4 Tankregelung: voll bei Abholung / voll bei Rückgabe.
Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden berechnet:
Der vollständige Mietbetrag sowie die Kaution sind vor Mietbeginn vollständig zu bezahlen.
Schäden, zusätzliche Mietzeit oder fehlender Kraftstoff werden von der Kaution abgezogen oder nachträglich berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, Beträge, die die Kaution übersteigen, umgehend zu begleichen.
4.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die technischen Anweisungen, Bedienungsrichtlinien sowie alle geltenden spanischen Verkehrsregeln einzuhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, regelmäßig Ölstand, Kühlflüssigkeit und Reifendruck zu überprüfen.
Der Mieter ist für alle Bußgelder, Strafen oder Verwaltungsgebühren verantwortlich, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
4.2 Folgendes ist strengstens untersagt:
a) Überlassung des Fahrzeugs an nicht im Vertrag eingetragene Dritte.
b) Nutzung durch Personen ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot.
c) Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots.
d) Nutzung eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs.
e) Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Wettbewerben.
f) Fahren abseits befestigter Straßen oder auf Stränden.
g) Manipulation des Kilometerzählers (jede Störung ist sofort zu melden).
h) Verkauf, Verpfändung oder anderweitige Verfügung über das Fahrzeug oder Teile davon.
i) Unzureichende Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl.
j) Das Fahrzeug von der Insel Mallorca zu bringen.
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem, sauberem und verkehrstüchtigem Zustand zusammen mit den dazugehörigen Dokumenten und Zubehörteilen.
Vorschäden werden nur anerkannt, wenn sie bei Übergabe schriftlich im Mietvertrag festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
Reifenschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters.
Ab Übergabe bis zur Rückgabe haftet der Mieter für alle Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, einschließlich Verlust oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder seiner Teile.
Im Schadensfall trägt der Mieter:
Der Mieter haftet auch für gemietetes Zubehör (Helme, Schlüssel, Dokumente etc.).
Im Falle eines Unfalls oder Schadens:
a) Das Fahrzeug ist durch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gedeckt.
b) Eine Kaution von 200 € ist erforderlich und wird zurückerstattet, sofern das Fahrzeug ohne Schäden zurückgegeben wird.
Die Kaution kann bis zur endgültigen Schadensbewertung einbehalten werden.
Der Mieter haftet außerdem in folgenden Fällen:
Das Fahrzeug wird sauber, vollgetankt und ohne sichtbare Schäden übergeben.
Es muss zurückgegeben werden:
Fehlende Gegenstände werden vollständig berechnet.
Bei übermäßiger Verschmutzung fallen Reinigungskosten an.
Verspätungen:
Der Vermieter kann den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen oder falschen Angaben sofort kündigen.
Es bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrags. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien.