Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugmiete

Für den zwischen folgenden Parteien abgeschlossenen Mietvertrag:

Kymove Rentals SL, Carrer Cervantes, 7, 07458 Can Picafort, Balearische Inseln (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) gelten die folgenden Bedingungen:

1. Mindestalter und Führerscheinanforderungen

125 ccm Roller

  1. Mindestalter: 18 Jahre
  2. Gültige Führerscheine: A1 / A2 / A / B
  3. Führerscheinklasse B: Mindestalter 21 Jahre mit mindestens 3 Jahren Fahrerfahrung

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die zeitweise Vermietung des reservierten Fahrzeugs und/oder dessen Zubehörs.

2.2 Alle Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Kraftstoffkosten sind nicht enthalten.

2.3 Eine Kaution in Höhe von 200 € ist vor Fahrzeugübergabe per Kreditkarte (VISA/Mastercard) oder in bar zu hinterlegen.

2.4 Tankregelung: voll bei Abholung / voll bei Rückgabe.

Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden berechnet:

  1. 3 € pro fehlendem Liter
  2. 10 € Servicegebühr

3. Zahlung

Der vollständige Mietbetrag sowie die Kaution sind vor Mietbeginn vollständig zu bezahlen.

Schäden, zusätzliche Mietzeit oder fehlender Kraftstoff werden von der Kaution abgezogen oder nachträglich berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, Beträge, die die Kaution übersteigen, umgehend zu begleichen.

4. Pflichten des Mieters

4.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die technischen Anweisungen, Bedienungsrichtlinien sowie alle geltenden spanischen Verkehrsregeln einzuhalten.

Der Mieter ist verpflichtet, regelmäßig Ölstand, Kühlflüssigkeit und Reifendruck zu überprüfen.

Der Mieter ist für alle Bußgelder, Strafen oder Verwaltungsgebühren verantwortlich, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen.

4.2 Folgendes ist strengstens untersagt:

a) Überlassung des Fahrzeugs an nicht im Vertrag eingetragene Dritte.

b) Nutzung durch Personen ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot.

c) Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots.

d) Nutzung eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs.

e) Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Wettbewerben.

f) Fahren abseits befestigter Straßen oder auf Stränden.

g) Manipulation des Kilometerzählers (jede Störung ist sofort zu melden).

h) Verkauf, Verpfändung oder anderweitige Verfügung über das Fahrzeug oder Teile davon.

i) Unzureichende Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl.

j) Das Fahrzeug von der Insel Mallorca zu bringen.

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem, sauberem und verkehrstüchtigem Zustand zusammen mit den dazugehörigen Dokumenten und Zubehörteilen.

Vorschäden werden nur anerkannt, wenn sie bei Übergabe schriftlich im Mietvertrag festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

Reifenschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters.

6. Haftung des Mieters für Schäden

Ab Übergabe bis zur Rückgabe haftet der Mieter für alle Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, einschließlich Verlust oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder seiner Teile.

Im Schadensfall trägt der Mieter:

  1. Reparaturkosten
  2. Bergungs- und Transportkosten
  3. Gutachterkosten
  4. Wertminderung des Fahrzeugs
  5. Mietausfall während Reparatur oder Ersatz

Der Mieter haftet auch für gemietetes Zubehör (Helme, Schlüssel, Dokumente etc.).

7. Unfall und Vorgehensweise

Im Falle eines Unfalls oder Schadens:

  1. Der Mieter muss den Vermieter sofort telefonisch informieren.
  2. Abschleppdienste oder Reparaturen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung organisiert werden.
  3. Bei Beteiligung Dritter ist die Polizei zu rufen.
  4. Beweise und Daten aller Beteiligten sind zu sichern.
  5. Es ist untersagt, Schuld anzuerkennen oder Vereinbarungen ohne Zustimmung des Vermieters oder der Versicherung zu treffen.

8. Versicherung und Kaution

a) Das Fahrzeug ist durch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gedeckt.

b) Eine Kaution von 200 € ist erforderlich und wird zurückerstattet, sofern das Fahrzeug ohne Schäden zurückgegeben wird.

Die Kaution kann bis zur endgültigen Schadensbewertung einbehalten werden.

Der Mieter haftet außerdem in folgenden Fällen:

  1. Verstoß gegen Abschnitt 4
  2. Verlassen des Unfallortes
  3. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  4. Unbefugte Verlängerung der Mietdauer

9. Übergabe und Rückgabe

Das Fahrzeug wird sauber, vollgetankt und ohne sichtbare Schäden übergeben.

Es muss zurückgegeben werden:

  1. Mit vollem Tank
  2. Zum vereinbarten Datum, Zeitpunkt und Ort
  3. Mit Schlüsseln, Dokumenten und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand

Fehlende Gegenstände werden vollständig berechnet.

Bei übermäßiger Verschmutzung fallen Reinigungskosten an.

Verspätungen:

  1. 10 % der Mietzeit: ein zusätzlicher Tag wird berechnet
  2. 50 %: doppelte Mietdauer wird berechnet
  3. 100 % ohne Mitteilung: gilt als Unterschlagung, rechtliche Schritte werden eingeleitet

Der Vermieter kann den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen oder falschen Angaben sofort kündigen.

10. Stornierungen

  1. Mehr als 25 Tage vorher: kostenlos
  2. 25 bis 15 Tage: 30 %
  3. 14 bis 8 Tage: 50 %
  4. 7 bis 1 Tag: 80 %
  5. Nichterscheinen: 100 %

11. Schlussbestimmungen

Es bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrags. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).

11.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien.